Autoversicherung


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Unfall


Unfall

Die Unfallversicherung, früher auch Insassenversicherung genannt, ist oft nicht mehr notwendig. Berufstätige wie auch Arbeitslose sind im Rahmen des UVG versichert.

Nicht versichert gemäss UVG sind: Hausfrauen und -männer, Kinder, Studentinnen und Studenten, Rentnerinnen und Rentner. Ausnahme: Teilzeittätige mit mind. 8 Std./Woche. Diese Personen versichern sich bei privaten Anbietern (in der Regel bei der Krankenkasse) gegen alle Arten von Unfällen. Darin eingeschlossen sind auch Verletzungen durch Unfälle im Auto.

Der Abschluss dieser Versicherung muss gut überlegt sein. Allenfalls ist eine reine Deckung für die Heilungskosten sinnvoll.

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