Unbekannter Verursacher
Schäden an Fahrzeugen - oder auch Personen - welche durch unbekannte oder nicht versicherte Fahrzeuge verursacht werden, können über den nationalen Garantiefonds NGF abgewickelt werden. Der Geschädigte hat einen Anteil von CHF 1000 selbst zu tragen.
Damit Ansprüche geltend gemacht werden können, ist ein Polizeirapport zwingend notwendig. Der Reparaturbetrieb kennt die Modalitäten für die Abrechnung.
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