Autoversicherung


Direkt zum Seiteninhalt

News AGB Zurich


Neue AVB der Zurich

Die Zurich Versicherungen haben neue AVB's. Einige Anpassungen sind zu beachten.

Ausser beim Produkt «Help Point Plus» wird nun auch beim Standardprodukt die Wahlfreiheit des Reparaturbetriebes faktisch eingeschränkt. Hier der Artkel:

203.1 Teilschaden

Zurich zahlt die durch ein versichertes Schadenereignis verursachten Kosten einer zeitwertgerechten Reparatur. Die Reparaturwerkstatt kann vom Versicherungsnehmer ausgewählt werden (gilt nicht, wenn Help Point PLUS versichert ist). Sofern Zurich mit der vom Versicherungsnehmer beauftragten Reparaturwerkstatt keine Einigung über die Kostenvoranschläge erzielen kann, behält sich Zurich vor, andere Reparaturwerkstätten zu empfehlen. Ist der Versicherungsnehmer nicht bereit, dieser Empfehlung zu folgen, so ist Zurich berechtigt, mit befreiender Wirkung den von ihrem Experten geschätzten Reparaturkostenbetrag auszuzahlen.

Hier können Sie die AVB's downloaden

Zurück

Home | Versicherungen | Deckungsumfang | Schadensteuerung | Fragen | Kontakt | Sitemap


Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü