Neue AVB der Zurich
Die Zurich Versicherungen haben neue AVB's. Einige Anpassungen sind zu beachten.
Ausser beim Produkt «Help Point Plus» wird nun auch beim Standardprodukt die Wahlfreiheit des Reparaturbetriebes faktisch eingeschränkt. Hier der Artkel:
203.1 Teilschaden
Zurich zahlt die durch ein versichertes Schadenereignis verursachten Kosten einer zeitwertgerechten Reparatur. Die Reparaturwerkstatt kann vom Versicherungsnehmer ausgewählt werden (gilt nicht, wenn Help Point PLUS versichert ist). Sofern Zurich mit der vom Versicherungsnehmer beauftragten Reparaturwerkstatt keine Einigung über die Kostenvoranschläge erzielen kann, behält sich Zurich vor, andere Reparaturwerkstätten zu empfehlen. Ist der Versicherungsnehmer nicht bereit, dieser Empfehlung zu folgen, so ist Zurich berechtigt, mit befreiender Wirkung den von ihrem Experten geschätzten Reparaturkostenbetrag auszuzahlen.
Hier können Sie die AVB's downloaden
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