Folgeschaden bei Marderbiss
Marderschäden sind oft im Rahmen der Teilkaskodeckung mitversichert.
Die Bestimmungen sind unterschiedlich. Einzelne Gesellschaften haben den Betrag limitiert.
Die geltenden Bestimmungen sehen Sie auf Ihrer Police und den gültigen Allgemeinen Vertragsbedingungen AVB.
Folgeschäden sind in aller Regel mitversichert. So steht beispielsweise in den Vertragsbedingungen der Mobiliar: «Beschädigung von Fahrzeugteilen durch Marderverbiss, einschliesslich Folgeschäden.» Fehlt ein explizierter Einschluss der Folgeschäden, ist er jedoch nicht ausdrücklich ausgeschlossen, ist die Frage schwierig definitiv zu beantworten.
Zurück